Klare Vorstellungen für das Zabergäu:
– Ablehnung einer zusätzlichen Umgehung
Nachhaltige Mobilität:
– Radwegekonzept als Mobilitätsinitiative zur Reduktion von Autofahrten
Kritik am Radwegekonzept des Landkreises
– Zabergäubahn zur Reduktion das automobilen Verkehrs
– Naturschutzfonds, um Insekten- und Vogelsterben aufzuhalten

– Ökologischer Ausgleich und Biotopvernetzung als Herausforderung für die Kommunen des Zabergäus
Reduzierung von Flächenverbrauch
Ablehnung einer zusätzlichen Umgehung
Als „Träger Öffentlicher Belange“ wird der Naturschutzbund (NABU) bei Bebauungsplänen gehört. In einer Gruppe mit Vertretern der SPD in Brackenheim, der SPD des Oberen Zabergäus und den Grünen des Zabergäus hat sich der Fraktionssprecher der Bürger-Union, Joachim Esenwein, zusammen mit dem NABU in einer 2. Stellungnahme zur Layher-Ansiedlung konstruktiv kritisch auseinandergesetzt.
Hier unsere ausführliche Stellungnahme

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. §12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Langwiesen IV
hier: Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Sehr geehrter Herr Verbandsvorsitzender Bürgermeister
Kieser,
sehr geehrte Damen und Herren,
1. Flächeninanspruchnahme
Auf unsere Forderung nach
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf unter 10 ha in unserer ersten
Stellungnahme wurde nicht eingegangen, bzw. in Betracht gezogen. Es ist jetzt
sogar eine Ausdehnung der Produktionsflächen auf über 11,2 Hektar geplant.
Insgesamt sind gleichwohl Flächeneinsparungspotentiale genutzt worden, die
bezogen auf die im Bebauungsplan mit jetzt 388 Mitarbeiter (55%-Steigerung)
auffallen und im Einzelnen auch durch die geforderte Reduzierung der
Parkflächen und der Lagerhöhen (Inhouse) erzielt werden konnten.
1.1
Im Verfahren wurde bisher keine Antwort auf die Frage gegeben, inwieweit die
Arbeitskraftnachfrage und deren Qualität für den regionalen und lokalen
Arbeitsmarkt Effekte besitzt, und wie groß dieser beziffert werden kann.
Unter anderem sind es Arbeitsplatz-Argumente der Städte und Gemeinden, die sich
für die Ansiedlung ausgesprochen haben.
Für die Bürgerinnen und Bürger und die Akzeptanz der Investitionen ist die
Beantwortung dieser Frage nach Einschätzung der Gruppe von sehr großer Relevanz. Und dies ist auch eine Erfahrung
aus vielfältigen Gesprächen, die mit Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema
geführt wurden. Diese Zielrichtung war auch in der Frage nach der Integration
des örtlichen Arbeitskräftepotentials intendiert, die am Schluss der ersten
Stellungnahme aufgeworfen worden war.
1.2
Wir gehen davon aus, dass sich auf der aktuell geplanten Fläche die Potentiale
für die Entwicklung des Betriebes berücksichtigt sind und der Verband sich in
seiner Ausrichtung auf die lokalen Bedürfnisse von Gewerbe und Industrie
konzentriert.
1.3
Wir waren bisher davon ausgegangen, dass der Verband sich in den Grenzen des Verbandsgebietes bewegt. Lt. Begründung und Nachtrag zum Bebauungsplan ergibt sich nachlesbar eine Überschreitung der Gebietsabgrenzung des IGD-Schwerpunkts Langwiesen IV durch gewerbliche Bauflächen von etwa 1,6 ha. Der NABU und die Gruppe erwartet einen Vorschlag, wie diese Ausdehnung der Bauflächen reduziert werden kann.
1.4
Eine weitere Aufgabe für den Verband sehen wir darin, Verbandsflächen wo es möglich ist zurückzukaufen, um sie für zukünftige Nutzungen aufzuwerten.
1.5
Es sollte für die Zukunft möglich sein, die Erhöhung der betrieblichen Leistungsfähigkeit bzw. einen höheren Output am gegebenen Standort ohne Flächenausdehnung zu erreichen.
2. Rückhaltebecken
Die Planung des Rückhaltebeckens in der aktuellen Form wurde uns dargestellt, allerdings hinterfragen wir die Form der Rückhaltung weiterhin, weil auch mit einem ökologischen Retentionsfilter die Rückhaltung im „Katastrophenfall Brand“ gewährleistet werden kann. Er würde auch besser in die Ausgleichsfläche passen.
2.1
Die Retentionsbodenfilter sind zum Erdreich hin ebenfalls dicht, so dass keine Schadstoffe ins Grundwasser eindringen können. Sie verbessern den Gewässerschutz
„Vom Land NRW gefördert: Retentionsbodenfilter sammeln und speichern das bei starken Niederschlägen anfallende Mischwasser aus der Kanalisation. Schilfpflanzen und spezieller Filtersand im Innenbereich des Bodenfilters reinigen das Wasser von Schad- und Schwebstoffen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet wird. Durch die zusätzliche Reinigung entlastet die Anlage das Gewässer von Schadstoffen und verbessert dadurch die Wasserqualität. Der Erftverband betreibt derzeit 28 Retentionsbodenfilterbecken und ist damit deutschlandweit führend auf dem Gebiet der weitergehenden Niederschlagswasserbehandlung.“ Bedeutend ist hierbei, dass auffallend gute Reduktionsleistungen für belastete Wässer darstellbar sind.
2.2
Deshalb halten wir an der Forderung eines ökologischen Retentionsbodenfilters, inclusive der Begründungen, die wir in unserer ersten Stellungnahme formuliert haben, fest. In der BUGA HN wird diese Form der Regenwasserbehandlung ebenso praktiziert.
3. Oberbodenmanagement, Ausgleichsmaßnahmen und Pflanzliste
3.1
Die Gruppe bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung zum dargestellten „Oberbodenmanagement“ unter Anrechnung von Ökopunkten
Begründung:
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist die Verbesserung der Bodenstruktur durch hochwertigen Oberboden ein Argument. Aus Naturschutzsicht werden dabei extensiver zu bewirtschaftende Flächen in ihrer Bodenstruktur gestört und die bestehende Bodenstruktur inclusive der Bodenlebewesen mindestens stark beeinträchtigt und auch vernichtet. Die Wirtschaftsweise einer humusaufbauenden Landwirtschaft wird damit nicht gefördert, sondern bodenbelastende Wirtschaftsweisen werden häufig unterstützt.
3.2
Die Abtragung der Bodenschicht und deren Aufhäufung entlang des Feldweges auf Höhen überwiegend über 1,60 bis über 2m Meter zerstört bereits jetzt die Bodenstruktur, die Bodenlebewesen und lässt an der Qualität des Vorgehens zweifeln, bedingt durch die Höhe der Lagerung, fehlende Differenzierung (Durchmischung) zwischen humosem Oberboden (Ah) und vorhandenen Lehm/Löß -Strukturen (B – Horizont) und bestärkt uns in unserer ablehnenden Haltung zur Ökobilanzierung dieser Maßnahme.
3.3
In der Konsequenz unserer Erläuterungen in den Stellungnahmen halten wir es für nötig, dass sich die Kommunen stärker als bisher den Naturschutz befördern und in ihre Biotopvernetzungspläne investieren.
Wir verweisen nochmals auf unsere erste Stellungnahme und die beispielhafte Anregung die Zaberrenaturierung mit Fürtlesbach für Ausgleichsmaßnahmen unter Verrechnung von Ökopunkten und unter ggf. Einbeziehung des Balzhoftäles voranzubringen, die gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen kann.
Bürgermeister Heckmann hat seitens des NABU Güglingen und der Bürger-Union Vorschläge für die Biotopvernetzung auf Grundlage des Biotopvernetzungsplans Güglingen und darüber hinaus erhalten. Sie sollen Grundlage für noch ausstehende, bzw. weitere Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen sein.
Insbesondere sehen wir hier eine Verlängerung der geplanten Renaturierungsmaßnahmen an Zaber- und Fürtlesbach an der Zaber in Richtung Westen. Die Renaturierung hat mindestens in Breite der HQ100 Linie zu erfolgen. Durch die Verlängerung des geplanten Feldwegs südlich der HQ100 Linie kann so die Lücke eines direkten Radwegs zwischen Weingärtnergenossenschaft und Meimsheim nördlich von Botenheim geschlossen werden. Siehe hierzu auch unsere Ausführungen unter 5. Radwegekonzept. Eine Ausformung des bisher geradlinigen Verlaufs des überörtlichen Rad- und Wirtschaftswegs „Römerweg“ kann damit vermieden werden.
3.4
Wir begrüßen die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen am Standort des gemeinsamen Industriegebietes Langwiesen. Allerdings sind sie ein Upcycling bereits zuvor vorgenommener Ausgleichsmaßnahmen in nicht unerheblichem Ausmaß, die dem Naturschutz zwar auf diesen Flächen eine zusätzliche Aufwertung bringt, allerdings keine wirklich nötigen Flächen zusätzlich zur Verfügung stellt.
3.41
Die Ausgleichsmaßnahmen müssen spätestens zeitgleich mit der Werksfertigstellung umgesetzt sein.
3.42
Wir sehen nicht nur durch das „Upcycling“ weiterhin die Notwendigkeit der produktionsintegrierten Kompensation durch Ökologisierung der Landwirtschaft oder landwirtschaftlichen Methoden.
Auch dies ist eine Aufgabe, die über den Naturschutzfonds (s.4. ff) initiiert werden kann und soll.
Die Position in der Landwirtschaft, nicht nur durch neue Baugebiete, sondern auch zusätzlich in ähnlicher Größenordnung durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen Produktionsflächen zu verlieren, kann durch eine produktionsintegrierte Kompensation als ökologischen Ausgleichsmaßnahme gemindert werden.
Maßnahmen hierzu sind:
1. Ökologische Anbauverfahren nach den Mindestkriterien der EU VO20/91
2. Anlage von Blühstreifen und Blühflächen
3. Uferrandstreifen
4. Heckenanpflanzungen
5. Wirtschaftswiesen extensiv, extensive Weideformen und Extensivwiese ohne Düngung
6. Streuobstwiesen
7. Extensive Ackerrandstreifen
Diese Maßnahmen könnten auf Flächen des Bauherren, hier die Fa. Layher, oder auf kommunalen Flächen der am Zweckverband beteiligten Kommunen oder auf Flächen von Landwirten umgesetzt werden. Sie unterstützen die Struktur eines intakten Lebensraums.
Die Maßnahmen benötigen ein sorgfältig ausgearbeitetes Maßnahmenkonzept, eine Eignungsprüfung, sowie eine Qualitätssicherung, die die nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen langfristig sicherstellt.
Wir verweisen auf einen Beitrag zur Fachtagung der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz 6. November 2012
Den ökologischen Ausgleich für das Bauvorhaben sehen wir unabhängig von den in Anrechnung zu bringenden Ökopunkten als Angebot an die Bevölkerung und als Beitrag des Unternehmens, einen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht zu liefern, das auch für die Geschäftsleitung erlebbar, nicht nur fragil geworden ist, sondern zu kippen scheint. Hier könnte Layher durch besondere Maßnahmen nicht nur die Akzeptanz erhöhen, sondern auch als Unternehmen profitieren und Standards setzen, an denen sich auch die Kommunen in ihren Aktivitäten messen lassen müssen.
3.5
Die Pflanzliste des Landkreises halten wir für unvollständig und leicht überarbeitungsbedürftig. Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt des fortschreitenden Klimawandels.
3.5.1
Das Bebauungskonzept soll ein verbindliches Pflanzkonzept auf Basis insekten- und vogelfreundlicher einheimischer Sträucher und Streuobstbäumen aufweisen.
3.5.2
Eine konkreter Pflanzplan, der den Umfang der Bepflanzung formuliert, die jeweiligen Standorte der Sträucher und Bäume, die anzupflanzen sind, festlegt, ist zu erstellen. Ein solcher Pflanzplan zur Strukturierung der Extensivbegrünung, ihres Aufbaus und der Entwicklung einer vielfältigen Pflanzstruktur mit Gräsern, Moosen, Sedumarten und Kräutern, muss auch auf der Begrünungsfläche entwickelt werden. Für die Pflanzpläne sind keine Konjunktive zuzulassen. Art und Umfang der Bepflanzung sind auf deren Grundlage auszuführen.
3.5.3
Mit der Baufertigstellung hat auch die Bepflanzung zu erfolgen und die nachhaltige Sicherung der Pflege ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag langfristig zu gewährleisten
3.5.4
Für die Brutvogelkartierung stand nur ein kurzes Zeitfenster der Beobachtung zur Verfügung. 0,1 Hektar Blühstreifen und sechs Lerchenfenster waren vorgesehen. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) 3 BNatSchG wurden CEF-Maßnahmen im Vorgriff auf das Bauvorhaben durchgeführt. Eine Einschätzung der Rechtzeitigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme kann vom NABU und der Gruppe nicht eingeschätzt werden.
Zur Überprüfung des Erfolgs der Maßnahme für den Vogel des Jahres 2019 ist ein Monitoring durchzuführen und der Erfolg der Maßnahme zu überprüfen und die Maßnahme je nach Ergebnis auch fortzuentwickeln. Eine langfristige Sicherung der Maßnahme muss vertraglich abgeschlossen und dokumentiert werden.
4. Naturschutzfonds
4.1
In diesem Zusammenhang besteht die Forderung nach einem Naturschutzfonds.
Die Gruppe hat ihre Hausaufgaben gemacht und dem Zweckverband einen Vorschlag für den Rohentwurf einer Satzung vorgelegt. Die Gruppe hat damit dem Wunsch des Verbandsvorsitzendenden BM Kieser aus der ersten gemeinsamen Sitzung entsprochen.
4.2
Der Entwurf ist Bestandteil der Stellungnahme und ist als Anhang beigefügt. Die Gruppe und der NABU hat sich hierbei Expertise eingeholt und an existierenden Satzungen orientiert.
4.3
Der Naturschutzfonds hat die Möglichkeiten unter Einbindung der Landwirtschaft
die Potentiale zu nutzen, die die Gruppe um den NABU als produktionsintegrierte
Kompensation durch Ökologisierung der Landwirtschaft und/oder Methoden
beschrieben hat.
Hierzu hat es in der ersten Runde des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine
Antworten seitens des Verbandes gegeben. Auch in den zwei Gesprächen wurden
diese Aspekte nicht aufgegriffen.
4.4
Wir halten den Naturschutzfonds über den Bezug zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan hinaus für eine sinnvolle Begleitung von Eingriffsmaßnahmen und eine
wesentliche Einrichtung, um dem Artensterben im Zabergäu interkommunal
entgegenzutreten, den Reiz der Landschaft zu erhöhen und den aktuellen
wissenschaftlichen Stand der Diskussionen um Klimawandel und Naturschutz
aufzunehmen und mit klaren Zeithorizonten zu realisieren.
5. Radwegekonzept; Abstimmung Landkreis, Verband,
Kommunen
5.1
Bisher hat der Verband in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt die Potentiale für das Radwegenetz, die sich auch aus der formulierten Verkehrswende des Landes für die Mobilität ergeben, nicht ausreichend genutzt.
5.2
Die Gruppe hat aus diesem Grund, den Abschlussbericht zu Radwegealternativen kritisiert.
Besonders zu kritisieren ist die intransparente und zum Teil fehlerbehaftete Matrix, aus der heraus Prioritäten für potentielle Wegeführungen formuliert wurden. Die Stellungnahme des NABU und der Gruppe zum Abschlussbericht ist Bestandteil der Stellungnahme und als Anhang beigefügt. Die aktuell vorgeschlagene und leicht veränderte Wegeführung ist zeichnerisch im Plan dargestellt.
Ergänzen möchten wir, dass eine direkte Anbindung an den Layher-Standort anzulegen ist.
5.3
Die Gruppe fordert, das Versprechen einzulösen, den ADFC in die Bewertung der Wegeführung einzubinden und dabei den Focus auf die überregionale Einbindung sowohl ins obere Zabergäu, als auch ins untere Zabergäu zu richten. Der sogenannte „Römerweg“ ist nicht nur eine Fahrradroute für den Freizeitverkehr, sondern die Fahrradroute / Schnellroute des Zabergäus.
6. Weitere Überlegungen / Optionen für den Radweg, Schallreduktion und Verminderung des motorisierten Individualverkehrs
6.1
Die Zaberrenaturierung ließe sich sinnvoll nach Westen bis zur Kreisstraße
K2150 fortsetzen. Unter dieser Voraussetzung wäre auch eine Verlängerung des
geplanten Feldwegs südlich der HQ100 Linie entlang der Zaber nach Westen eine
Option, da dadurch eine noch direktere, sowohl fußläufige als auch
Radwegeverbindung vom Bahnhof ins Industriegebiet entstehen könnte. Der Radweg
würde auch näher an Frauenzimmern heranrücken, was positiv zu bewerten ist.
Diese Wegeführung stellt eine Modifikation unseres Vorschlags der
Alternativ-Variante 2.0 dar.
6.2
Besonders wichtig halten der NABU und die Mitglieder der Gruppe eine Lösung, die die Industriegebiete und die Gewerbegebiete einbindet und Möglichkeiten für Pendler schafft, aufs Fahrrad umzusteigen.
6.2.1
Dabei sollten Mobilitätspartnerschaften mit den Firmen angestrebt werden und Ladestationen in den Gebieten geschaffen werden. Hierbei spielen auch die Arbeitgeber durch Angebote an die Arbeitnehmer eine nicht zu unterschätzende Rolle.
6.2.2
Eine direkte Anbindung dieser Radwegverbindung an das neue Layher-Gelände im Bereich Parkhaus sollte erfolgen. Durch eine verstärkte Nutzung des Rads als Verkehrsmittel wird auch die Schallabstrahlung beim Parkhaus durch Motorenlärm von PKWs vermindert.
6.2.3
Ebenso wird die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr verringert, was sich positiv auf das Verkehrsgutachten auswirkt.
7. Verkehrsgutachten
Das Verkehrsgutachten listet nur die Problemstellungen des Zabergäus auf. Ein darauf aufbauender Maßnahmenkatalog, der den Verkehr lenkt und die Bürger vor wachsendem Lärm und vor Verkehrsbelastungen schützt, ist nicht ausreichend thematisiert und problematisiert.
Wir fordern ein Verkehrskonzept für den Schwerlastverkehr im unteren und mittleren Zabergäu. Der Schutz vor Lärm für die Bürgerinnen und Bürger hat grundsätzlich Vorrang. Die Sperrung von Straßen für den überregionalen Verkehr, explizit oder implizit, insbesondere in reinen Wohnlagen im Zabergäu, sollte dabei nicht ausgeschlossen werden.
Wir fordern den Vorsitzenden BM Kieser auf, den Landkreis intensiv darin zu unterstützen, die Zabergäubahn zu reaktivieren, da sie für die Mobilität der Arbeitnehmer und zur Entlastung der Verkehrswege eine wichtige Rolle spielen kann. Die Gruppe um den NABU kritisiert, dass im Verkehrsgutachten die Zabergäubahn nicht berücksichtigt wird. Es fehlt die Berücksichtigung der Potentiale, um
7.1
die Verkehrsbelastung z.B. durch geeignete Jobtickets zu reduzieren,
7.2
Wege vom Haltepunkt in das Industriegebiet hinein zu entwickeln, und damit den Umstieg attraktiv zu machen.
7.3
Die als Planfall 1 bezeichnete Umgehung lehnt der NABU und die Gruppe ab, da sie keine Lösung im Sinne einer Entlastung darstellt, sondern nur eine Verlagerung des Verkehrs auf zwei Verkehrswege.
7.3.1
Bei dieser „Lösung“ kommt es zu einer Verlärmung der gesamten südlichen Wohngebiete Frauenzimmerns und Güglingens. Die Belastung wird durch Lärm, Schmutz und Flächenverbrauch beim angedachten Planungsansatz für deutlich mehr Menschen in Güglingen und Frauenzimmern zum Problem.
7.3.2
Die Belastung entlang der Langwiesenstraße beeinträchtigt die Firmen massiv in ihrem Betriebsablauf.
7.3.3
Eine Umgehung durch die Talaue zwischen Güglingen und Frauenzimmern ist ebenso aus ökologischer Sicht und aus Zersiedlungsgründen nicht tragbar. Durch einen Verzicht auf weitere Straßen ist dem unkontrollierten Wachstum in der Talaue Einhalt zu gebieten
Wir verweisen hierbei auf das Mobilitätskonzept des NABU Güglingen
7.3.4
Der Erhalt der letzten Reste des einzigartigen Talraums Zabergäu zwischen Güglingen und Frauenzimmern ist eine zentrale Aufgabe Die Erhaltung eines weitgehend unbebauten Abschnittes des Zabertals, seiner wertvollen und für das Tal prägenden Flächen darf durch eine Umgehung nicht weiter zerteilt werden. Die Belastung von Landwirtschaft und Ökologie darf in diesem Abschnitt nicht weiter belastet werden.
7.3.5
Der Flächenverbrauch für die Umgehung ist in Bezug auf die beabsichtigte Zielerreichung unwirtschaftlich. Die hierfür benötigte Fläche ist sinnvoller für eine ökologische Vernetzung der Landschaft, bzw. weiterhin für eine produktionsintegrierte Kompensation durch Ökologisierung der Landwirtschaft oder landwirtschaftlichen Methoden zu verwenden.
7.4
Der Verband hat auch die Aufgabe für den LKW-Verkehr über die Installation eines Betriebshofes nachzudenken, der auch Rückraum für die Logistiker bietet und Sanitäranlagen einrichtet, die das erniedrigende Parken an Straßen, das mit einer Belastung der Flächen mit Fäkalien einhergeht, zu verhindern.
7.5
Zur Reduzierung des Pendlerverkehrs muss aus Sicht der Gruppe auch über Betriebswohnungen und Mietwohnungsbau als Geschosswohnungsbau innerorts nachgedacht werden.
Als Träger öffentlicher Belange:
Für den NABU Kreisverband Heilbronn
Adolf Monninger, NABU Kreisverband /
NABU Brackenheim
Wilhelmshof 9/1, 74336 Brackenheim, Tel.:07135/12605,
E-Mail: Adolfaxel@aol.com
Manfred Stotz, NABU Güglingen
Gartenstr. 36, 74363 Güglingen, Tel.:07135/4455,
E-Mail: Manfred.Stotz@t-online.de
Weitere Unterzeichner:
SPD Brackenheim,
Dr. Josef Festl, Benzachring 37, 74336 Bra.-Meimsheim, Tel.:07135 / 15631,
Email: j.festl@gmx.de
Bürger-Union Güglingen,
Joachim Esenwein, Sophienstr. 57, 74363 Güglingen, Tel.:07135/14485,
Email: takeoff.JE@gmx.de;
SPD Oberes Zabergäu,
Gertrud Schreck, Zaberfelderstr. 14, 74397 Pfa.-Weiler, Tel.:07046/6478,
Email: schreck.weiler@t-online.de
Grüne Zabergäu,
Jürgen Winkler, Im Hasenlauf 1, 74336 Brackenheim, Tel. 07135 / 93767-13,
Email: juergen.winkler@gruene-zabergaeu.de
Anlagen:
Entwurf Satzung
Naturschutzfonds
Stellungnahme zum Abschlussbericht zu Radwegealternativen
Anhang Trassendarstellung Radweg Übersicht
Anhang Trassendarstellung im Bereich Gewerbegebiet Langwiesen